Bezirkliche Streikwelle - Hamburger Süden übernimmt den Staffelstab
Nachdem auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ohne Annährung geblieben waren, reagiert ver.di Hamburg in dieser Woche mit einer Warnstreikwelle.
Bis Donnerstag ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an unterschiedlichen Schwerpunkten die Beschäftigten zu Warnstreiks auf. Am heutigen Dienstag waren 500 Länderbeschäftigte aus Schulen und Bezirksämtern, dem Landesbetrieb Straßen Brücken und Gewässer und der Behörde für Umwelt und Energie in Harburg im Streik. Aus den Schulen streikten zahlreiche Verwaltungsangestellte im Schulbüro, Kolleg*innen aus der Schulsozialarbeit und angestellte Lehrkräfte.
Auch in den Bezirksämtern beteiligten sich viele Kolleg*innen. Darunter unter anderem aus dem Allgemeinen sozialen Dienst (ASD), die in den vergangenen Monaten starke Belastung erfahren haben.
Die Schleusenmeister*innen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer befinden sich bereits den zweiten Tag in Folge im Streik.
Auch der Bauhof des Bezirksamts Wandsbek „An der Rahlau“ wird bis einschließlich Donnerstag komplett bestreikt.
Weitere Warnstreiks sind am Mittwoch in Altona/Eimsbüttel und am Donnerstag in Eimsbüttel/Nord geplant. Die
Die Streikaufrufe richten sich an Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Praktikant*innen der Bereiche Bezirksämter, Sozialbehörde, Landesbetrieb Erziehung und Beratung, Landesbetrieb Gebäudereinigung, Landesbetrieb Straßen-Brücken-Gewässer, Hochschulen, Staats- und Universitätsbibliotheken, Schulen und Schulbau Hamburg.
ver.di fordert von der Arbeitgeberseite in der Tarifrunde der Länder:
· Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens aber um 150 Euro monatlich
· Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten im Gesundheitswesen um 300 Euro monatlich
· Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen um 100 Euro monatlich
· Laufzeit zwölf Monate
· Wiederinkraftsetzung der bisherigen Übernahmeregelung für Auszubildende