ver.di gestaltet die Sozialversicherungen mit
Bis zum 31. Mai 2023 können 52 Millionen Versicherte ihre Interessenvertreter*innen in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und/oder einer Ersatzkasse (BARMER, DAK Gesundheit, hkk, KKH, TK) für die kommenden sechs Jahre wählen. Erstmals können Versicherte der Ersatzkassen ihre Stimme auch online abgeben. Stichtag ist der 31. Mai: Bis zu diesem Tag müssen die Wahlunterlagen wieder bei der Versicherung eingegangen oder die Stimme online abgegeben worden sein.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tritt bei diesen Wahlen mit einer eigenen Liste von Versicherten an. „Die Kandidat*innen der ver.di-Listen für die Sozialwahl kommen aus den verschiedensten Alters- und Berufsgruppen, folgen aber alle einer klaren sozialen Linie: Gesundheit darf kein Luxus sein und die Rente muss für ein würdiges Leben reichen – Schluss mit der Sparpolitik auf dem Rücken der Versicherten,“ betont ver.di-Landesbezirksleiterin Hamburg, Sandra Goldschmidt.
Es ist die Selbstverwaltung, die den Haushalt bestimmt und z.B. über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Leistungen der jeweiligen Kasse definiert. Sie legt die Grundsätze der Geschäftspolitik der Kasse fest und bestimmt deren Kurs. „Versicherte brauchen in den Verwaltungsräten der gesetzlichen Krankenversicherung und den Vertreterversammlungen der Rentenversicherung eine starke Stimme. Es darf nicht dazu kommen, dass trotz steigender Eigenanteile und höherer Einzahlungen für die Versicherten am Ende weniger rauskommt. Versicherte müssen sich jederzeit darauf verlassen können, im Ernstfall gut versorgt zu sein. Deshalb ist es wichtig, jetzt mitzubestimmen und den ver.di-Vertreter*innen den Rücken zu stärken,“ so Goldschmidt.
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