• Informationen für Erwerbslose

    Buchrücken "Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland und Europa"
    © ver.di/Foto: D. Prusseit

Du hast einen Termin beim Amt?

Unsere Tipps:

Gehe nicht allein zum Amt! Zusammen sind wir stärker!

Graut es dir auch davor, wenn du zum Amt gehen musst? Fühlst du dich "klein", hilflos und ohnmächtig? Wartest du vielleicht schon ewig auf Geld, das du dringend brauchst und das dir zusteht? Da bist du nicht allein, das geht vielen so.

Zu zweit ist besser als allein!

Gehe nicht allein auf's Amt. Nimm dir eine Person deines Vertrauens mit - einen so genannten Beistand. Das ist dein gutes Recht (und steht in § 13 im zehnten Sozialgesetzbuch). Das Amt darf deinen Beistand nicht ablehnen! Sage deinem Sachbearbeiter oder deiner Sachbearbeiterin zu Beginn des Gesprächs, dass du Herrn oder Frau "Hilfreich" als Beistand mitgebracht hast.

Beistände wirken Wunder

Oftmals bewirkt schon alleine die Anwesenheit deines Beistands Wunder: Der Umgangston wird freundlicher, das Klima besser. So können vielfach festgefahrene Dinge geklärt werden und du erhältst Leistungen, die dir zustehen.

Beistand als Zeuge/ Zeugin

Eine Möglichkeit ist, dass der Beistand nur als stiller Zeuge/ stille Zeugin bei dem Gespräch auf dem Amt daneben sitzt. Wenn der Beistand Stift und Zettel herausholt und sich Notizen macht, wird noch deutlicher: Dein Beistand passt auf! Freunde oder Bekannte eignen sich als Beistand besser als Verwandte oder Verschwägerte. Denn sie gelten als glaubwürdiger.

Beistand als Fürsprecher*in

Dein Beistand kann auch für dich sprechen, also stellvertretend für dich das Anliegen vorbringen. Dann wird alles, was dein Beistand sagt, so gewertet, als hättest du es selbst gesagt. Es sei denn, du widersprichst ausdrücklich.

Bei dieser Variante müsst ihr euch natürlich vorbereiten. Dein Beistand muss deinen Fall kennen und ihr müsst klären, worum es geht: Was willst du auf dem Amt erreichen?

Wenn du einen Beistand mitnimmst, dann geht es nicht darum, dass dieser "mit der Faust auf den Tisch haut". Der Beistand sollte vielmehr ruhig und gelassen auftreten. Ihr erreicht am meisten, wenn der Ton sachlich ist, ihr aber in der Sache hartnäckig und entschieden auftretet. Dein Beistand muss keineswegs alle Sozialgesetze auswendig können. Entscheidend ist, dass er oder sie sich den Umgang mit einer Behörde zutraut. 

ver.di Kampagnen